Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Folgenden werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine Miete des System „Markwart“ aufgeführt:

  1. Der “Bereich Logistik und technische Aufklärung” – hier im Weiteren BLTA genannt – ist eine Marke von Wertherdesign von Martina Vogelsang geb. Werther als Kleingewerbe angemeldet.
  2. Dem Nutzer von Produkten von BLTA ist bekannt, dass Software in der vorliegenden, komplexen Art nicht absolut fehlerfrei entwickelt werden kann und dass das Funktionieren einer Software von einer Vielzahl von Faktoren abhängt. Einige dieser Faktoren liegen auch außerhalb des Einflussbereichs des BLTA-Teams, z.B.
    1. Empfangsqualität und Verfügbarkeit des GSM-Netzes
    2. Verfügbarkeit des Hosting-Providers
  3. Das BLTA-Team ist nicht verantwortlich für mögliche Schäden oder Kosten, die aus einem Fehler in der Software, einer Störung des Gesamtsystems oder einem Defekt der physischen Geräte herrühren.
  4. Der Nutzer von Produkten von BLTA ist für den rechtskonformen Einsatz der Produkte verantwortlich. Insbesondere die jeweils geltenden Landesjagdgesetze sind zu beachten.
  5. Der Nutzer von Produkten von BLTA stimmt automatisch mit dem Antrag auf einen Account im System den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
  6. Das BLTA-Team verpflichtet sich, in einer angemessenen Zeit auf Fehler in den Produkten, die gemeldet wurden, zu reagieren.
  7. Dem BLTA-Team ist es nicht gestattet, Informationen über Benutzer der Produkte ohne deren Einverständnis an Dritte weiterzugeben.
  8. Die vom BLTA-Team entwickelte Software unterliegt zwei möglichen Lizenzmodellen
    1. Für die nicht-kommerzielle Nutzung unterliegt die Software der AGPL
    2. Für eine kommerzielle Nutzung kann mit dem BLTA-Team bzgl. individueller Lizenzbedingungen Kontakt aufgenommen werden