Die Fallenmelder des System „Markwart“ kann man nur mieten, nicht käuflich erwerben. Damit man nicht die „Katze im Sack“ mietet, hier mal exemplarisch der Inhalt des Mietvertrages.
Geräte-Mietvertrag
Vermieter: Martina Vogelsang, Mühlenweg 2, 29690 Marklendorf
Mieter: Max Mustermann, Bahnhofstraße 23, 20457 Knuffingen
Unter Zugrundelegung der unten genannten Mietbedingungen für folgendes Mietgerät
Anzahl | Beschreibung | Einzelpreis | Summe |
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2 | Fallenmelder “Markwart” inkl. einem Akku IMEI 112214274525748 772614384524674 | 40,- € | 80,- € |
1 | Steckernetzteil 230V → USB | inkl. | inkl. |
1 | Ladegreät für 18650 | inkl. | inkl. |
2 | Ersatzakku Samsung 18650 30Q oder 35E | inkl. | inkl. |
80,- € |
- Der Mietzeitraum orientiert sich immer am Jagdjahr
- Unabhängig vom Beginn des Mietzeitraums endet die Miete mit dem Ende des Jagdjahres.
- Unabhängig vom Beginn des Mietzeitraums fallen die Kosten für das komplette Jagdjahr an.
- Der Mietvertrag muss 2 Wochen vor Ende des Jagdjahres gekündigt werden, andernfalls verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.
- Wurden die Geräte bis 2 Wochen nach Ende des Jagdjahres nicht zurückgegeben, verlängert sich automatisch der Mietzeitraum um ein weiteres Jagdjahr.
- Der Mieter hat sich eingehend mit der online zur Verfügung gestellten Bedienungsanleitung vertraut gemacht und offene Fragen bzgl. des Einsatzes im Gespräch geklärt.
- Der Mieter verpflichtet sich, beim Einsatz der Geräte die geltenden, rechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die jeweils geltenden Landesjagdgesetze.
- Der Mieter hat die Geräte fachgerecht zu bedienen und zweckentsprechend einzusetzen.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte nicht Dritten zu überlassen.
- Für eventuellen Verlust der Geräte oder Schäden, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, haftet der Mieter.
- Für die Geräte ist nur der bestimmungsgemäße Gebrauch zulässig.
- Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem, betriebsbereitem Zustand. Der Mieter muss bei Erhalt der Geräte die Vollständigkeit prüfen und eine testweise Inbetriebnahme vornehmen.
- Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder einer Sache durch die Mietgegenstände entstehen.
Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung der Mietsache dem Vermieter anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichem Verschleiß beruht oder vom Vermieter zu vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicherem Zustand befindlichen Mietgegenstandes ist nicht zulässig. Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person oder Firma auszuführen. Für Reparaturen werden dem Mieter die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt, soweit der Schaden keinen wirtschaftlichen Totalschaden darstellt.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden durch Beschädigung oder Verlust werden folgende Kosten berechnet:- pro Fallenmelder 80€
- pro USB-Netzteil 5€
- pro Ladegerät 5€
- pro Akku 10€
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag nach Maßgabe der übrigen Vorschriften aufrechterhalten.